Einstellung des Sportbetriebes in Vereinen und Klubs / Schließung von Vereinsheimen
Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat gestern aufgrund der Corona-Pandemie für ganz Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Dies hat auch tiefgreifende Auswirkungen auf den Sport in Bayern und die im BLSV organisierten Vereine und Fachverbände.
Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen beinhalten unter anderem ein landesweites Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen sowie den Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen (siehe dazu die Pressemeldung der Bayerischen Staatsregierung unter dem folgenden Link:
https://www.bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/?seite=1579
Gemäß der staatlichen Anordnung im Rahmen des Katastrophenfalls müssen Sportvereine und Sportfachverbände ihren Spiel-, Sport- und Wettkampfbetrieb ab sofort einstellen. Alle Sport- und Spielplätze sowie Vereinsheime bleiben geschlossen.
Aus diesem Grund sind die Empfehlungen der letzten Tage nun teilweise ohne wenn und aber umzusetzen. Dies betrifft bei Sportvereinen folgende Regelungen:
- Der Sportbetrieb ist sofort einzustellen (auch der Trainingsbetrieb).
- Vereinsheime sind ab sofort zu schließen!
Zuwiderhandlungen können zu erheblichen Strafen führen!
Beachten Sie bitte außerdem die Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Verhaltensanpassungen und informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand der staatlichen Empfehlungen und Anordnungen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Behörden und Institutionen:
Bayerischer Landessportverband (BLSV) www.blsv.de
Bayerisches Gesundheitsministerium www.stmgp.bayern.de
Robert-Koch-Institut www.rki.de